Parallelstellen zu 5.Mose 25:5
5.Mo 25:5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.

Matt 22:24 und sprachen: Meister, Mose hat gesagt: «Wenn jemand ohne Kinder stirbt, so soll sein Bruder dessen Frau zur Ehe nehmen und seinem Bruder Nachkommen erwecken.»

Mk 12:19 Meister, Mose hat uns geschrieben: Wenn jemandes Bruder stirbt und eine Frau hinterläßt, aber keine Kinder, so soll sein Bruder dessen Frau nehmen und seinem Bruder eine Nachkommenschaft erwecken.

Lk 20:28 und sprachen: Meister! Mose hat uns vorgeschrieben: Wenn jemandes Bruder eine Frau hat und kinderlos stirbt, so soll dessen Bruder die Frau nehmen und seinem Bruder Nachkommenschaft erwecken.


1.Mo 38:8 Da sprach Juda zu Onan: Komm zu deines Bruders Weib und vollziehe mit ihr die Pflichtehe, daß du deinem Bruder Samen erweckest!

1.Mo 38:9 Da aber Onan wußte, daß der Same nicht sein eigen sein sollte, ließ er es, wenn er zu seines Bruders Weib ging, auf die Erde fallen und verderbte es, um seinem Bruder keinen Samen zu geben.

Ruth 1:12 Kehret um, meine Töchter, und gehet hin! Denn ich bin zu alt, um noch eines Mannes Weib zu werden. Und wenn ich auch spräche: Es ist zu hoffen, daß ich schon diese Nacht einen Mann bekomme und Söhne gebäre, wolltet ihr auf sie warten,

Ruth 1:13 bis sie groß geworden? Wolltet ihr um ihretwillen verziehen, wieder zu heiraten? Nicht doch, meine Töchter! Denn ich bin noch viel trauriger daran als ihr, weil des HERRN Hand wider mich ausgestreckt ist!

Ruth 3:9 Sie aber antwortete: Ich bin Ruth, deine Magd! Breite deinen Flügel über deine Magd; denn du bist der Löser!

Ruth 4:5 Er sprach: Ich will es lösen! Boas sprach: An welchem Tage du das Feld von der Hand Naemis kaufst, erwirbst du es auch von Ruth, der Moabiterin, dem Weibe des Verstorbenen, um den Namen des Verstorbenen auf seinem Erbteil wieder aufzurichten.