Parallelstellen zu 5.Mose 17:8
5.Mo 17:8 Wenn es dir zu schwer wird, ein Urteil zu fällen in Sachen eines Mordes oder eines Streites oder einer Prügelei, die innerhalb deiner Tore vorkommt, so sollst du dich aufmachen und hinaufgehen an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird.

2.Mo 18:26 damit sie das Volk allezeit richteten; schwere Sachen sollten sie vor Mose bringen, die kleinen Sachen aber selber richten.

5.Mo 1:17 keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern ihr sollt den Kleinen hören wie den Großen und euch vor niemand scheuen; denn das Gericht ist Gottes. Wird euch aber eine Sache zu schwer sein, so lasset sie an mich gelangen, daß ich sie höre!

1.Kön 3:16 Zu der Zeit kamen zwei Dirnen zum König und traten vor ihn.

2.Chr 19:8 Auch in Jerusalem bestellte Josaphat etliche von den Leviten und Priestern und Familienhäuptern Israels für das Gericht des HERRN und für die Rechtshändel derer, die wieder nach Jerusalem gekommen waren.

Hag 2:11 So spricht der HERR der Heerscharen: Frage doch die Priester über das Gesetz und sprich:

Mal 2:7 Denn des Priesters Lippen sollen die Erkenntnis bewahren, und aus seinem Munde soll man das Gesetz erfragen; denn er ist ein Bote des HERRN der Heerscharen.


2.Mo 21:12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.

2.Mo 21:20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;

2.Mo 21:22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.

2.Mo 21:28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.

2.Mo 22:2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig;

4.Mo 35:11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe.

4.Mo 35:16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

4.Mo 35:19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten.

5.Mo 19:4 Unter der Bedingung aber soll ein Totschläger dahin fliehen und lebendig bleiben: Wenn er seinen Nächsten unvorsätzlich schlägt, ohne zuvor einen Haß auf ihn gehabt zu haben.

5.Mo 19:10 daß nicht mitten in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, unschuldiges Blut vergossen werde und Blut auf dich komme.

5.Mo 19:11 Wenn aber jemand seinen Nächsten haßt und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn totschlägt und in eine dieser Städte flieht,


5.Mo 12:5 sondern an dem Ort, den der HERR, euer Gott, aus allen euren Stämmen erwählen wird, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen, sollt ihr ihn suchen, und dahin sollst du kommen.

5.Mo 19:17 so sollen die Männer, die Streit miteinander haben, vor den HERRN, vor die Priester und Richter treten, die zu jener Zeit im Amt sein werden.

Ps 122:4 wohin die Stämme hinaufziehen, die Stämme des HERRN (ein Zeugnis für Israel), zu preisen den Namen des HERRN!

Ps 122:5 Denn dort sind Stühle gesetzt zum Gericht, die Stühle des Hauses David.