Parallelstellen zu 2.Mose 22:14
2.Mo 22:14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

5.Mo 15:2 Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen.

5.Mo 23:19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder für Geld noch für Speise, noch für irgend etwas, womit man wuchern kann.

5.Mo 23:20 Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.

Neh 5:4 Etliche aber sprachen: Wir haben Geld entlehnt auf unsere Äcker und unsere Weinberge, daß wir dem König die Steuern zahlen können.

Ps 37:21 Der Gottlose borgt und zahlt nicht zurück; der Gerechte aber ist barmherzig und gibt.

Matt 5:42 Gib dem, der dich bittet, und wende dich nicht ab von dem, der von dir borgen will.

Lk 6:35 Vielmehr liebet eure Feinde und tut Gutes und leihet, ohne etwas dafür zu erhoffen; so wird euer Lohn groß sein, und ihr werdet Kinder des Höchsten sein; denn er ist gütig gegen die Undankbaren und Bösen.


2.Mo 21:34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.

2.Mo 22:11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.

3.Mo 24:18 Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es bezahlen; Seele um Seele!