Parallelstellen zu 2.Mose 12:16
2.Mo 12:16 Ihr sollt aber am ersten Tage eine heilige Versammlung halten, desgleichen am siebenten Tage eine heilige Versammlung. Keine Arbeit sollt ihr tun; außer was zur Speise nötig ist für alle Seelen, das allein darf von euch besorgt werden.

3.Mo 23:2 Das sind die Feste des HERRN, da ihr heilige Festversammlungen einberufen sollt; das sind meine Feste:

3.Mo 23:3 Sechs Tage lang soll man arbeiten, aber am siebenten Tag ist die Sabbatfeier, eine heilige Versammlung; da sollt ihr kein Werk tun; denn es ist der Sabbat des HERRN, in allen euren Wohnorten.

3.Mo 23:7 Am ersten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung halten;

3.Mo 23:8 da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten und ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang Feueropfer darbringen. Am siebenten Tag ist heilige Versammlung, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.

3.Mo 23:21 Und ihr sollt an demselben Tag ausrufen lassen: «Man soll eine heilige Versammlung abhalten und keine Werktagsarbeit verrichten!» Das ist eine ewig gültige Satzung für alle eure Wohnorte und Geschlechter.

3.Mo 23:24 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Am ersten Tag des siebenten Monats sollt ihr einen Feiertag halten, einen Gedächtnistag unter Posaunenklang, eine heilige Versammlung.

3.Mo 23:25 Ihr sollt keine Werktagsarbeit verrichten, sondern dem HERRN Feueropfer darbringen.

3.Mo 23:27 Am zehnten Tag in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag, da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und eure Seelen demütigen und dem HERRN Feueropfer darbringen;

3.Mo 23:35 Am ersten Tage ist heilige Versammlung; da sollt ihr keine Arbeit verrichten.

4.Mo 28:18 Am ersten Tage soll heilige Versammlung sein; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten,

4.Mo 28:25 Und am siebenten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.

4.Mo 29:1 Und am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, denn es ist euer Posaunentag.

4.Mo 29:12 Gleicherweise sollt ihr am fünfzehnten Tage des siebenten Monats eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten, sondern ihr sollt dem HERRN sieben Tage lang ein Fest feiern.


2.Mo 16:5 Am sechsten Tage aber sollen sie zubereiten, was sie eingebracht haben, und zwar doppelt so viel als sie täglich sammeln.

2.Mo 16:23 Und er sprach zu ihnen: Das ist's, was der HERR gesagt hat: Morgen ist der Sabbat der heiligen Ruhe des HERRN; was ihr backen wollt, das backet, und was ihr kochen wollt, das kochet; was aber übrig ist, das hebet auf, damit es bis morgen erhalten bleibe!

2.Mo 16:29 Sehet, der HERR hat euch den Sabbat gegeben; darum gibt er euch am sechsten Tage für zwei Tage Brot; so bleibe nun jeder an seinem Platz und niemand gehe am siebenten Tage heraus von seinem Ort!

2.Mo 20:10 aber am siebenten Tag ist der Sabbat des HERRN, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun; weder du, noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Vieh, noch dein Fremdling, der in deinen Toren ist.

2.Mo 35:2 Sechs Tage soll gearbeitet werden, aber der siebente Tag soll euch heilig sein, zu feiern die Sabbatruhe des HERRN. Wer da Arbeit verrichtet, der soll sterben.

2.Mo 35:3 Am Sabbattag sollt ihr in allen euren Wohnungen kein Feuer anzünden!

Jer 17:21 So spricht der HERR: Hütet euch um eurer Seele willen, daß ihr am Sabbattage keine Last auf euch nehmt und sie zu den Toren Jerusalems hineinbringt!

Jer 17:22 Auch sollt ihr am Sabbattag keine Last aus euren Häusern tragen und kein Werk tun; sondern heiligt den Sabbattag, wie ich euren Vätern geboten habe.