Parallelstellen zu 1.Mose 17:12
1.Mo 17:12 Jedes Knäblein von euren Geschlechtern, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden, sei es im Haus geboren oder um Geld erkauft von irgend einem Ausländer, der nicht deines Samens ist.

1.Mo 21:4 Und Abraham beschnitt Isaak, seinen Sohn, da er acht Tage alt war, wie ihm Gott geboten hatte.

3.Mo 12:3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.

Lk 1:59 Und es begab sich am achten Tage, daß sie kamen, das Kindlein zu beschneiden; und sie nannten es nach dem Namen seines Vaters Zacharias.

Lk 2:21 Und als acht Tage vollendet waren, da man das Kind beschneiden mußte, wurde ihm der Name Jesus gegeben, den der Engel genannt hatte, ehe er im Mutterleibe empfangen worden war.

Joh 7:22 Mose hat euch die Beschneidung gegeben (nicht daß sie von Mose kommt, sondern von den Vätern), und am Sabbat beschneidet ihr den Menschen.

Joh 7:23 Wenn ein Mensch am Sabbat die Beschneidung empfängt, damit das Gesetz Moses nicht übertreten werde, was zürnet ihr mir denn, daß ich den ganzen Menschen am Sabbat gesund gemacht habe?

Apg 7:8 Und er gab ihm den Bund der Beschneidung. Und also zeugte er den Isaak und beschnitt ihn am achten Tage, und Isaak den Jakob, und Jakob die zwölf Patriarchen.

Röm 2:28 Denn nicht der ist ein Jude, der es äußerlich ist; auch ist nicht das die Beschneidung, die äußerlich am Fleisch geschieht;

Php 3:5 der ich am achten Tag beschnitten bin, aus dem Geschlecht Israel, vom Stamme Benjamin, ein Hebräer von Hebräern, nach dem Gesetz ein Pharisäer,


1.Mo 17:23 Da nahm Abraham seinen Sohn Ismael und alle, die in seinem Hause geboren, und alle, die um sein Geld erkauft waren, alles, was männlich war unter seinen Hausgenossen, und beschnitt die Vorhaut ihres Fleisches an ebendemselben Tage, wie Gott ihm gesagt hatte.

2.Mo 12:48 Wo sich aber ein Fremdling bei dir aufhält und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; und dann erst mache er sich herzu, daß er es feiere und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.

2.Mo 12:49 Einerlei Gesetz soll dem Einheimischen und dem Fremdling gelten, der unter euch wohnt.