Parallelstellen zu 4.Mose 15:29
4.Mo 15:29 Es soll einerlei Gesetz gelten, wenn jemand aus Versehen etwas tut, sowohl für den Einheimischen unter den Kindern Israel als auch für den Fremdling, der unter euch wohnt.

3.Mo 16:29 Und das soll euch eine ewig gültige Ordnung sein: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch weilt.

3.Mo 17:15 Jeder aber, der ein Aas oder Zerrissenes genießt, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein bleiben bis zum Abend, dann wird er rein.

4.Mo 9:14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und dem HERRN das Passah halten will, so soll er es nach der Satzung und dem Rechte des Passah halten. Einerlei Satzung soll für euch gelten, für den Fremdling wie für die Landeskinder.

4.Mo 15:15 In der ganzen Gemeinde soll einerlei Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem HERRN.

Röm 3:29 Oder ist Gott nur der Juden Gott, nicht auch der Heiden? Ja freilich, auch der Heiden!

Röm 3:30 Denn es ist ja ein und derselbe Gott, welcher die Beschnittenen aus Glauben und die Unbeschnittenen durch den Glauben rechtfertigt.