Parallelstellen zu Sprüche 20:25
Spr 20:25 Es ist dem Menschen ein Fallstrick, überstürzt zu rufen: «Geweiht!» und erst nach dem Gelübde zu überlegen.

3.Mo 5:15 Wenn sich eine Seele aus Versehen vergreift und versündigt an heiligen Dingen des HERRN, so soll sie dem HERRN ihr Schuldopfer bringen, nämlich einen tadellosen Widder von der Herde, nach deiner Schätzung im Wert von zwei Schekeln, nach dem Schekel des Heiligtums, zum Schuldopfer.

3.Mo 22:10 Kein Fremdling soll von dem Heiligen essen.

3.Mo 27:30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.

Spr 18:7 Des Toren Mund wird ihm zum Verderben, und seine Lippen sind der Fallstrick seiner Seele.

Mal 3:8 Soll ein Mensch Gott berauben, wie ihr mich beraubet? Aber ihr fragt: «Wessen haben wir dich beraubt?» Der Zehnten und der Abgaben!


3.Mo 27:9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein.

3.Mo 27:10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein.

3.Mo 27:31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben.

4.Mo 30:2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun.

Pred 5:4 Wenn du Gott ein Gelübde tust, so versäume nicht, es zu bezahlen; denn er hat kein Wohlgefallen an den Toren; darum halte deine Gelübde!

Matt 5:33 Wiederum habt ihr gehört, daß zu den Alten gesagt ist: «Du sollst nicht falsch schwören; du sollst aber dem Herrn deine Schwüre halten.»


Ps 101:8 Jeden Morgen will ich alle Gottlosen im Lande vertilgen, um alle Übeltäter auszurotten aus der Stadt des HERRN.