Parallelstellen zu 2.Mose 29:28
2.Mo 29:28 Und das soll Aarons und seiner Söhne ewige Gebühr sein von den Kindern Israel; denn es ist ein Hebopfer, und soll erhoben werden von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern, als ihr Hebopfer für den HERRN.

3.Mo 7:32 Dazu sollt ihr die rechte Keule von euren Dankopfern dem Priester als Hebe geben;

3.Mo 10:14 Desgleichen die Webebrust und die Hebeschulter sollst du und deine Söhne und deine Töchter mit dir an reiner Stätte essen. Denn solches ist dir und deinen Kindern bestimmt von den Dankopfern der Kinder Israel.

3.Mo 10:15 Die Hebekeule und die Webebrust soll man mit den Feueropfern der Fettstücke herzubringen, daß man sie webe zum Webopfer vor dem HERRN. Solches soll dir und deinen Söhnen mit dir als ein ewiges Recht zufallen, wie der HERR geboten hat.

5.Mo 18:3 Das soll aber das Recht der Priester sein, was ihnen vonseiten des Volkes zusteht, von seiten derer, welche opfern, es sei ein Ochs oder Schaf: man soll dem Priester den Bug, die Kinnladen und den Magen geben.


2.Mo 29:27 Und sollst also heiligen die Webebrust und die Hebeschulter, die von dem Widder der Einweihung Aarons und seiner Söhne gewebet und gehoben sind.

3.Mo 7:14 Von allen Opfergaben aber soll er dem HERRN je ein Stück als Hebe darbringen; das soll dem Priester gehören, der das Blut der Dankopfer sprengt.

3.Mo 7:34 Denn ich habe die Webebrust und die Hebekeule von den Kindern Israel, von ihren Dankopfern genommen und habe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen gegeben zum ewigen Anrecht, das sie zu beanspruchen haben von den Kindern Israel.

4.Mo 15:19 und ihr vom Brot des Landes esset, sollt ihr für den HERRN eine Abgabe erheben.

4.Mo 15:20 Vom Erstling eures Schrotmehls sollt ihr einen Kuchen als Hebopfer erheben; wie die Abgabe von der Tenne sollt ihr sie erheben.

4.Mo 18:24 Denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HERRN als Hebopfer entrichten, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben. Darum habe ich zu ihnen gesagt, daß sie unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen sollen.

4.Mo 18:29 Von allem, was euch geschenkt wird, sollt ihr dem HERRN ein Hebopfer geben, von allem Besten den geheiligten Teil.

4.Mo 31:29 Von ihrer Hälfte sollst du es nehmen, und es Eleasar, dem Priester, geben, zum Hebopfer für den HERRN.

4.Mo 31:41 Und Mose gab diese Steuer, als Hebopfer für den HERRN, Eleasar, dem Priester; wie der HERR Mose geboten hatte.


3.Mo 3:1 Ist aber seine Gabe ein Dankopfer, und bringt er es von den Rindern dar, es sei ein Ochs oder eine Kuh, so soll er ein tadelloses Tier herbringen vor den HERRN.

3.Mo 7:11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN darbringen soll: