Parallelstellen zu 2.Mose 12:48
2.Mo 12:48 Wo sich aber ein Fremdling bei dir aufhält und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; und dann erst mache er sich herzu, daß er es feiere und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.

2.Mo 12:43 Und der HERR sprach zu Mose und Aaron: Dies ist die Ordnung des Passah: Kein Fremder soll davon essen.

4.Mo 9:14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und dem HERRN das Passah halten will, so soll er es nach der Satzung und dem Rechte des Passah halten. Einerlei Satzung soll für euch gelten, für den Fremdling wie für die Landeskinder.

4.Mo 15:15 In der ganzen Gemeinde soll einerlei Satzung gelten, für euch und für den Fremdling; eine ewige Satzung soll das sein euren Nachkommen; wie ihr, so soll auch der Fremdling sein vor dem HERRN.

4.Mo 15:16 Ein Gesetz und ein Recht gilt für euch und für den Fremdling, der sich bei euch aufhält.


1.Mo 17:12 Jedes Knäblein von euren Geschlechtern, wenn es acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden, sei es im Haus geboren oder um Geld erkauft von irgend einem Ausländer, der nicht deines Samens ist.

Hes 44:9 So spricht Gott, der HERR: Es soll kein Fremder, der unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches ist, in mein Heiligtum kommen, keiner von allen Fremdlingen, die unter den Kindern Israel wohnen;

Hes 47:22 Ihr sollt es aber als Erbbesitz verlosen unter euch und unter die Fremdlinge, die unter euch wohnen und unter euch Kinder zeugen; denn ihr sollt sie halten, als wären sie unter den Kindern Israel geboren. Sie sollen mit euch unter den Stämmen Israels ihren Erbbesitz erlosen.


Gal 3:28 Da ist weder Jude noch Grieche, da ist weder Knecht noch Freier, da ist weder Mann noch Weib; denn ihr seid alle einer in Christus Jesus.

Kol 3:11 wo nicht mehr Grieche und Jude ist, Beschneidung und Vorhaut, Ausländer, Scythe, Knecht, Freier, sondern alles und in allen Christus.